Copyright: Lessons from fashion's free culture
Was wären wir ohne unsere Leserschaft: Christoph sendete mir heute den Link zum Video "Lessons from fashion's free culture" auf ted.com. Darin erzählt Johanna Blakley auf amüsante Art und Weise über den nicht vorhandene Copyright-Schutz in der Modebranche. Passender könnte der Vortrag zur aktuellen Debatte im Netz nicht sein:
Aktuell mit Bettys Bild, das als Vorlage für ein T-Shirt bei Zara gedient hat, genau wie das offensichtliche Abkupfern von Miu Miu.
Rein rechtlich gesehen gibt es lediglich den Markenschutz, nichts verbietet jedoch die "Inspiration" von anderen Labels, was besonders die großen Ketten freut - Tom Ford hat aber schon ganz richtig erkannt, dass die "high street stores" trotz ihrer zahlreichen Kopien keine Bedrohung für die Luxusfirmen sind: "Es sind einfach nicht dieselben Kunden." So plump das auch klingen mag, kommen sich die Konsumenten tatsächlich nicht in die Quere und sichern damit die Koexistenz. Johanna Blakley erklärt an diesem Beispiel noch typische Verhaltensmuster von fashionistas und wie Trends gemacht werden ("top down, bottom up"-Industrie). Wie sich Labels vor Ideenklau schützen können, liegt ebenso auf der Hand: Kreiere etwas, das zu schwierig ist, nachzumachen... Mehr Infos gibt es auf readytoshare.org, zuvor ist folgendes Video aber Pflichtprogramm.
Der Vortrag:



su
das mit bettys bild ist schon echt frech! da geht es ja noch nicht um eine firma sondern um eine person! ausserdem ist die idee sooooo von forever21 geklaut. forever21 kommt mit ner t-shirt-serie mit illustrationen von danny roberts von verschiedenen bloggern. doppelklau!
Bridget Moerth Macklin
Danke für den guten Beitrag und das Video zu dem ebenso interessanten wie vergnüglichen Vortrag von Johanna Blakely.
@su
Das mit Bettys Bild ist wohl eher ein Glücksfall!
Und legal ist es überdies, da das Recht am eigenen Bild sich nur auf Fotos und nichtkünstlerische Abbildungen von Personen bezieht. Wenn man eine künstlerische Arbeit unterstellt (kein Foto!), dürfte man sogar Könige und Kanzler auf Zara T-Shirts printen.
Ich finde das eher uncool, sich über so viel kostenlose Publicity aufzuregen. Netter wäre es schon gewesen, zu fragen. Aber das hätte sehr wahrscheinlich abstruse Honorarforderungen zur Folge gehabt. Ganz ehrlich, neimand kennt die süße Betty auf dem Shirt .... die sich wohl ein wenig zu wichtig nimmt.....
dan
"bottom up", "button up" dreht die aussage in eine andere richtung.
Mauri
Find ich wirklich richtig interessant !
Danke für das Video !
@dan Hoppla, bin ich wohl auf den Knopf gekommen... Merci
koko
Vielen Dank für den interessanten Beitrag. Das Hauptproblem der rechtlichen Schutz(un)fähigkeit von Mode dürfte tatsächlich sein, dass es so gut wie nichts noch-nie-Dagewesenes gibt und damit jedes Design Vorbekanntes aufgreift. Es ist daher eigentlich nur konsequent, dass sich beispielsweise der im Vortrag erwähnte europäische Geschmacksmusterschutz auf ganz konkrete Gestaltungen beschränkt und nicht der jahrelangen Monopolisierung einer (lediglich) wiederentdeckten Designidee dient.
@Bridget Moerth Macklin:
Die kommerzielle Verwertung einer Person ist ohne deren Einwilligung immer illegal.
Bridget Moert Macklin
@koko
"die kommerzielle Verwertung ...... "
Du bleibst ja sehr im Ungefähren. Wir reden hier nicht davon, dass uns Betty ohne Einwilligung mit Name versehen, von einem Zara Plakat entgegen blickt ....
Es geht um künstlerische Darstellungen. Ohne Name. Ohne Werbenutzung. Und die sind nach dem Gesetz zum Recht am eigenen Bildnis genau so wenig verboten, wie von Künstlern gemalte Bilder. Nicht mal mit gezeichneten und kolorierten Personen der Zeitgeschichte, als Mini-Pappfigürchen mit Teebeutel dran, bekommst du Probleme und Teebeutel sind schon ziemlich beliebige Verbrauchsprodukte.
Außerdem, wenn schon Diskurs, dann sollten wir uns erst mal darauf einigen, ob hier von der Gesetzeslage in Deutschland, in Frankreich (dort wo Le Blog de Betty sitzt) oder der in Spanien, wo die Inditex Group sitzt.......sprechen .. (bei der ich jedenfalls davon ausgehe, dass zwei bis drei Juristen daran arbeiten, auch solche Nutzungen rechtlich zu prüfen).
Und nun noch was zum Exhibitionismus der Blogger und dem Voyeurismus der Gesellschaft: Ich bin ja sehr für enge Auslegungen, wenn es um Persönlichkeitsrechte geht. Von mir aus müsste es nicht mal Paparazzi-Grützenfotos und die Yellow Press geben. Aber jedem, der auf seinem Blog Bilder von sich in jedem neuen Unterhemd veröffentlicht, muss klar sein, wie dünn das Eis bei so viel Sucht an der zur Schau Stellung der eigenen Person nach den noch geltenden Gesetzen ist.